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Vorsorge
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Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewähren sie keine "Rundumversorgung". Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und werden von diesen auch nicht übernommen. Ich darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte / Krankenschein erbringen bzw. verordnen.
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Die gesetzliche Krebsvorsorge der Prostata, so wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich das Abtasten der Prostata vom Enddarm aus vor. Hierdurch können allerdings auch bei guter Übung nur etwa die Hälfte der Prostata-Karzinome frühzeitig erkannt werden.
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Vorsorge_Mikroskop
vorsorge3
onkologie
Nach Meinung aller Urologen und des Berufsverbandes der Urologen reicht diese gesetzliche Vorsorgeuntersuchung jedoch nicht aus, um wichtige Krebserkrankungen frühzeitig, also lange vor dem Auftreten von Beschwerden, erkennen zu können:
andrologie
Eine Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Harnblase und der Prostata bietet die Chance, Tumoren und natürlich auch gutartige Erkrankungen dieser Organe frühzeitig zu erkennen.

andrologie
Eine Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens, des PSA-Wertes, kann auf einen Prostatakrebs hinweisen, lange bevor dieser mit dem Finger zu tasten ist oder Beschwerden verursacht.

andrologie
Unabdingbar aufgrund der steigenden Zahlen an Tumoren im Blasenbereich sehen wir die genaue Untersuchung des Urins, die in dem Leistungskatalog für die Krebsvorsorge ebenfalls nicht vorgesehen ist.

Diese Untersuchungen wurden bislang von den meisten Urologen als Service im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung dennoch durch-geführt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat diese "Kür" inzwischen als rechtswidrig beanstandet.
Ich möchte Ihnen auch in Zukunft eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte urologische Krebsvorsorge anbieten. Wenn Sie die vorgenannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privat-Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Erstattung dieser Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich.
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