Vorsorge
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewähren sie keine "Rundumversorgung". Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und werden von diesen auch nicht übernommen. Ich darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte/Krankenschein erbringen bzw. verordnen.
Die gesetzliche Krebsvorsorge der Prostata, so wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich das Abtasten der Prostata vom Enddarm aus vor. Hierdurch können allerdings auch bei guter Übung nur etwa die Hälfte der Prostata-Karzinome frühzeitig erkannt werden.
Dr. med. Thomas Stolze
Facharzt für Urologie u. Andrologie
Tel.: 030 80 60 26 35
Fax: 030 80 60 26 36
Nach Meinung aller Urologen und des Berufsverbandes der Urologen reicht diese gesetzliche Vorsorgeuntersuchung jedoch nicht aus, um wichtige Krebserkrankungen frühzeitig, also lange vor dem Auftreten von Beschwerden, erkennen zu können: Eine Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Harnblase und der Prostata bietet die Chance, Tumore und natürlich auch gutartige Erkrankungen dieser Organe frühzeitig zu erkennen.
Eine Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens, des PSA-Wertes, kann auf einen Prostatakrebs hinweisen, lange bevor dieser mit dem Finger zu tasten ist oder Beschwerden verursacht.
Unabdingbar ist aufgrund der steigenden Zahlen an Tumorerkrankungen im Blasenbereich die genaue Untersuchung des Urins, die in dem Leistungskatalog für die Krebsvorsorge ebenfalls nicht vorgesehen ist.
Ich möchte Ihnen eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte urologische Krebsvorsorge anbieten. Wenn Sie die vorgenannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sprechzeiten:
Montag | OP | 13–18 Uhr |
Dienstag | 9–13 Uhr | 15–19 Uhr |
Mittwoch | – | 12–16 Uhr |
Donnerstag | 9–13 Uhr | – |
Freitag | 9–13 Uhr | – |
Vorsorge
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewähren sie keine "Rundumversorgung". Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und werden von diesen auch nicht übernommen. Ich darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte/Krankenschein erbringen bzw. verordnen.
Die gesetzliche Krebsvorsorge der Prostata, so wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich das Abtasten der Prostata vom Enddarm aus vor. Hierdurch können allerdings auch bei guter Übung nur etwa die Hälfte der Prostata-Karzinome frühzeitig erkannt werden.
Dr. med. Thomas Stolze
Facharzt für Urologie u. Andrologie
Tel : 030 80 60 26 35
Fax : 030 80 60 26 36
Nach Meinung aller Urologen und des Berufsverbandes der Urologen reicht diese gesetzliche Vorsorgeuntersuchung jedoch nicht aus, um wichtige Krebserkrankungen frühzeitig, also lange vor dem Auftreten von Beschwerden, erkennen zu können: Eine Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Harnblase und der Prostata bietet die Chance, Tumore und natürlich auch gutartige Erkrankungen dieser Organe frühzeitig zu erkennen.
Eine Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens, des PSA-Wertes, kann auf einen Prostatakrebs hinweisen, lange bevor dieser mit dem Finger zu tasten ist oder Beschwerden verursacht.
Unabdingbar ist aufgrund der steigenden Zahlen an Tumorerkrankungen im Blasenbereich die genaue Untersuchung des Urins, die in dem Leistungskatalog für die Krebsvorsorge ebenfalls nicht vorgesehen ist.
Ich möchte Ihnen eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte urologische Krebsvorsorge anbieten. Wenn Sie die vorgenannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sprechzeiten:
Montag | OP | 14 - 18 Uhr |
Dienstag | 9 - 13 Uhr | 15 - 19 Uhr |
Mittwoch | - | 12 - 16 Uhr |
Donnerstag | 9 - 13 Uhr | - |
Freitag | 9 - 13 Uhr | - |
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Fax : 030 80 60 26 36
Vorsorge
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings gewähren sie keine "Rundumversorgung". Zahlreiche ärztliche Leistungen oder Arzneimittel, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und werden von diesen auch nicht übernommen. Ich darf diese Leistungen daher auch nicht auf Chipkarte/Krankenschein erbringen bzw. verordnen.
Die gesetzliche Krebsvorsorge der Prostata, so wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich das Abtasten der Prostata vom Enddarm aus vor. Hierdurch können allerdings auch bei guter Übung nur etwa die Hälfte der Prostata-Karzinome frühzeitig erkannt werden.
Nach Meinung aller Urologen und des Berufsverbandes der Urologen reicht diese gesetzliche Vorsorgeuntersuchung jedoch nicht aus, um wichtige Krebserkrankungen frühzeitig, also lange vor dem Auftreten von Beschwerden, erkennen zu können: Eine Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Harnblase und der Prostata bietet die Chance, Tumore und natürlich auch gutartige Erkrankungen dieser Organe frühzeitig zu erkennen.
Eine Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens, des PSA-Wertes, kann auf einen Prostatakrebs hinweisen, lange bevor dieser mit dem Finger zu tasten ist oder Beschwerden verursacht.
Unabdingbar ist aufgrund der steigenden Zahlen an Tumorerkrankungen im Blasenbereich die genaue Untersuchung des Urins, die in dem Leistungskatalog für die Krebsvorsorge ebenfalls nicht vorgesehen ist.
Ich möchte Ihnen eine sinnvolle, vernünftige und qualifizierte urologische Krebsvorsorge anbieten. Wenn Sie die vorgenannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte darauf an. Es entsteht dann für diesen Bereich ein privates Behandlungsverhältnis. Die Berechnung erfolgt wie bei allen Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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